Impressum & AGB
Stromhahn   E - Ladepunkte

Impressum



Stromhahn E-Ladepunkte


Wilhermsdorferstr. 1

90449 Nürnberg

Germany


Tel +49 160 7981612



AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich


1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträgen über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für jedwede künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.


2.Sämtliche Vereinbarungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


II. Angebot, Vertragsschluss und Verkaufsbeschränkung


1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von einer Woche durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.


2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich kennzeichnen.


3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behaltern wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor


4. Dem Käufer ist es untersagt, unsere Waren auf Internetplattformen, gleich welcher Art, mit einem Verkaufspreis von weniger als 95% des von uns empfohlenen Endverbraucherpreises anzubieten und zu veräußern. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar und ermächtigt uns das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


III. Zahlungsbedingungen


1. Unsere Preise gelten ab Werk mit Verpackung ohne sonstige Kosten, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertssteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.


2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. An unbekannte Käufer erfolgt Versand nur gegen Vorkasse. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.


3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.


4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


5. Wir haben das Recht, Vorrauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Zuverlässigkeit des Käufers, insbesondere dessen Zahlungsfähigkeit, in Frage stellen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder die Kreditwürdigkeit nach objektiver Auskunft nicht gegeben ist. Ersatzansprüche des Käufers aus diesem Rücktritt sind ausgeschlossen.


6. Soll die Leistung mehr als 6 Monate nach Vertragsschluss erfolgen und haben sich zwischenzeitlich unsere Verkaufspreise geändert, dürfen wir den um die prozentuale Veränderung angeglichenen Listenpreis verlangen, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht zusteht, es sei denn, dass zuvor etwas anderes vereinbart wurde.


IV. Liefer- und Leistungszeit


1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Auch hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.


2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer in der Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung aus dem vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht aus einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Auch haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. . In diesem Fall ist unsere Haftung aus dem vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht aus einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Der Käufer kann uns nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer solchen Frist auffordern, binnen einer Frist von mindestens 4 Wochen zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommen wir in Verzug, außer wir haben die Nichtleistung wie beispielsweise bei höherer Gewalt, nicht zu vertreten.


3. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug, auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.


4. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadenersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.


5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- beziehungsweise Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.


V. Gefahrenübergang-, Versand und Verpackung


1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges geht mit Übergabe, bei Versendungskauf mit der Übergabe an den Spediteur oder der sonst mit der Versendung beauftragten Person über. Dies gilt auch, wenn wir die Kosten des Versands übernommen haben oder den Versand mit eigenen Fahrzeugen durchführen.


2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.


3. Wird der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.


4. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.


VI. Gewährleistung, Haftung


1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten einschließlich der Transportschäden ordnungsgemäß nachgekommen ist.


2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand an einem anderen Ort als den Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt des Vertrags erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht auf Grund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfang begründen keine Gewährleistungsansprüche.


3. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt VI Ziffer4 und Abschnitt VI Ziffer 5 bleiben hiervon unberührt.


4. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegen gehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Anwendungen des Käufers, insbesondere Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im rahmen der Nacherfüllung auf Grund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.


5. Die Verpflichtung gemäß VI Ziffer 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel auf Grund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht auf Grund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.


6. Die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.


7. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.


8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einzahlung für die Erreichung des Vertragzwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß VI Ziffer 2 bis VI Ziffer 5 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, AN, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


10. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.


11. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.


VII. Eigentumsvorbehalt


1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlöses mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.


2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.


3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden solange der nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezügliche der Vorbehaltsware entsetehenden Forderung (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Weg des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.


4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall von uns vorgenommen. Sofern die Vorbwehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl MwSt) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbteitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mir anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl MwSt) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.


5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrtichtigen, damit wir unsere Eigentumsrecht durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.


6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten in soweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sicherdnden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.


VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, sonstiges


1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Bad Füssing/Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitz und/oder Geschäftssitz zu verklagen.


2. Die Beziehungen zwischen den Vertargsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltenden Recht.


3. Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bedingungen zu nutzen bzw zu verwenden.


4. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel)


5. Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht.